Führerschein mit 17
Endlich auch mal die Autoschlüssel bekommen? Wer mit 17 den Führerschein machen und Auto fahren will, nutzt Begleitetes Fahren (BF 17). Pünktlich zum 18. Geburtstag gibt es dann den Führerschein und zu Beginn des Allein-fahrens fährt man deutlich routinierter.
In unserem Ausbildungszentrum erfahren Sie mehr über die Antragsstellung, die Rechte des jugendlichen Fahrers und vor allem über die Rolle seines Begleiters. Der Antrag dazu, kann bequem bei uns gestellt werden.
Leider sind Jugendliche besonders häufig in Unfälle verwickelt. Um sicher fahren zu können, benötigen Autofahrer neben einer guten Fahrausbildung vor allem Erfahrung. Die neu erworbenen Fähigkeiten weiter ausbauen und fertigen- BF 17 macht es möglich.
Es funktioniert ganz einfach. Mit 16 Jahren melden sie sich zur Fahrschule an. Dort machen sie die gleiche Ausbildung wie alle anderen Fahrschüler. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen sie nach dem 17. Geburtstag eine „Prüfbescheinigung“. In Verbindung mit dem Personalausweis gilt sie als Erlaubnis zum Begleitenden Fahren.
Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Kraftfahrer*innen in Begleitung einer Person fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist.
Beim begleitenden Fahren gibt es nur sehr selten Unfälle und nach der Begleitphase verursachen Jugendliche ca. 20 Prozent weniger Unfälle, als Fahranfänger die nicht bei BF 17 mitgemacht haben.
Begleiter kann jeder werden der:
– 30 Jahre oder älter ist
– Seit 5 Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis Klasse B besitzt
– und nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister hat
Während der Fahrt gilt für den Begleiter die 0,5 Promillegrenze und er darf nicht unter Einfluss von Drogen stehen.
Hinweis! Für die Einhaltung dieser Auflagen ist der Fahranfänger verantwortlich!
Die Anzahl möglicher Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Je mehr Begleiter, umso mehr Fahranlässe und damit Training für den Jugendlichen. Begleiter dürfen keinesfalls ins Fahrgeschehen eingreifen. Das könnte für alle Beteiligten gefährlich werden. Der Begleiter ist kein Fahrlehrer. Schließlich haben die Jugendlichen ihre Ausbildung in der Fahrschule vollständig durchlaufen.
Muss der Begleiter eine Schulung machen?
Nein, eine Schulung ist für Begleiter nicht vorgeschrieben. Es ist aber schon empfehlenswert, wenn Begleiter und Fahranfänger sich gemeinsam vorbereiten. Unser Ausbildungszentrum bietet Anleitungen, bei denen alles Wissenswerte über Aufgaben und angemessene Verhaltensweisen vermittelt wird.
Rechtliche Aspekte
– Die Probezeit bei BF 17 beginnt mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Sie dauert zwei Jahre.
– Für alle BF 17 – Teilnehmer gilt selbstverständlich das absolute Alkoholverbot bis 21 Jahre
– Die Prüfungsbescheinigung schließt die Klassen AM und L ein. Fahrzeuge dieser Klassen dürfen Jugendliche auch ohne Begleitung fahren.
– Überprüfen Sie die Versicherung Ihres Familienautos. Eventuell muss die Police auf Grund des Alters angepasst werden.
– Fahren ohne Begleiter ist ein schwerwiegender Verkehrsverstoß. Als Konsequenz wird ein Bußgeld verhängt und die Fahrerlaubnis entzogen.
– Die Prüfbescheinigung ist bis zu 3 Monaten nach dem 18. Geburtstag gültig. Ab dem 18. Lebensjahr darf ohne Begleitung gefahren werden