PKW Führerschein
PKW-Führerschein Klasse B
In der heutigen Zeit ist es gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern wichtig, mobil und flexibel zu sein. Wir helfen Ihnen den Führschein zu erwerben und bilden Sie in den Führerscheinklassen B und BE aus.
Den Führerschein Klasse B benötigt man, wenn man ein Kraftfahrzeug führen möchte, das eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätze (ohne Fahrersitz) hat. Damit darf auch ein Anhänger gezogen werden, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg nicht übersteigt. Es ist auch möglich Anhänger zu ziehen, deren zulässige Gesamtmasse nicht höher ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges ist. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 3,5 t nicht übersteigen.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre aber die Ausbildung kann bereits 6 Monate vor dem 18. Geburtstag begonnen werden. Eine Ausnahme bildet BF17- das Begleitete Fahren ab 17.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfungen darf man auch Fahrzeuge der Klassen L und AM führen.
Der Weg zum PKW-Führerschein
1.Schritt: Sehtest beim Augenarzt oder Optiker ( darf nicht älter als 2 Jahr sein)
2.Schritt: Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
3.Schritt: biometrisches Passbild beim Fotografen machen lassen
4.Schritt: Führerscheinantrag bei der zuständigen Führerscheinstelle stellen (dazu werden der Sehtest, die Teilnahmebescheinigung vom DRK und das Passbild sowie der Personalsausweis oder Reispass benötigt).
5.Schritt: Jetzt kann die theoretische und praktische Ausbildung beginnen.
Die Theorie
Für die Führerscheinklasse B sind 12 Doppelstunden mit Ausbildungsgrundstoff zu je 90 Minuten zu absolvieren. Wer schon einen Führerschein (z.B. Klasse A1 oder M) besitzt benötigt nur 6 Doppelstunden Grundstoff. In 2 weiteren Doppelstunden wird das spezielle Wissen für die Führerscheinklasse B vermittelt.
Wenn der Führerscheinantrag genehmigt ist und die Theorie sitzt, kann bei der Dekra in Rostock oder Stralsund ein Termin für die theoretische Prüfung vereinbart werden. Die Prüfung erfolgt am PC mit Fragen, die nach dem Multiple-Choice-Verfahren beantwortet werden.
1 Jahres nach Stellung des Führerscheinantrages hat man Zeit, die theoretische Prüfung erfolgreich abzulegen. Eine nicht bestandene theoretische Prüfung darf in der Regel nach jeweils zwei Wochen wiederholt werden. Bevor die theoretische Prüfung nicht bestanden wurde, wird man nicht zur praktischen Prüfung zugelassen.
Übrigens: Die theoretische Prüfung darf schon 3 Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.
Praxis
Bei der Führerscheinklasse B gibt es 12 Pflichtstunden mit Sonderfahrten. Diese setzen sich zusammen aus 5 Stunden auf Bundes- und Landstraßen, 4 Stunden auf Autobahnen und 3 Nacht- oder Dämmerungsfahrten. Jede Ausbildungsstunde dauert 45 min.
Die Anzahl der Übungsstunden ist individuell verschieden. Nach dem Absolvieren der Sonderfahrten legen wir gemeinsam fest, wie viel Übungsfahrten noch notwendig sind, um die praktische Prüfung erfolgreich zu bestehen. Für uns gilt der Grundsatz: „So viele Fahrstunden wie nötig, so wenig wie möglich!“
Wenn der Fahrlehrer sich davon überzeugt hat, dass einer erfolgreichen praktischen Prüfung nichts mehr im Wege steht, wird ein Prüfungstermin vereinbart.
Tipp: Mit der Ausbildung darf man schon ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters anfangen. Zur praktischen Prüfung wird man frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag zugelassen. Mit bestandener Prüfung darf man dann aber trotzdem erst ab 18 allein fahren.